Homöopathie – die Behandlung der verstimmten Lebenskraft
Samuel Hahnemann entdeckte die Behandlung nach dem Ähnlichkeitsprinzip – Homoeopathie – im 19. Jahrhundert.
Nach dem neuen Beitragsstabilisierungsgesetz dürfen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Homöopathie ab 1. Januar 2027 nicht mehr übernehmen. Wir berechnen diese Leistungen, wie bereits jetzt bei
privat Versicherten, ab Januar 2027 auch bei gesetzlich Versicherten nach der Gebührenordnung für Ärzte.
Sind Sie an einer zusätzlichen homöopathischen Behandlung interessiert, vereinbaren Sie in unserer Praxis einen Termin mit der Ärztin Frau Kraft-Merbach.
Möchten Sie sich auf das Gespräch vorbereiten und bereits einen Fragebogen ausfüllen, finden Sie diese auf der Homepage von Heiner Frei.
Die Behandlung kann in jedem Lebensalter durchgeführt werden.
