Homöopathie – die Behandlung der verstimmten Lebenskraft


Samuel Hahnemann entdeckte die Behandlung nach dem Ähnlichkeitsprinzip – Homoeopathie – im 19. Jahrhundert.
 

Einige Krankenkassen haben die homöopathische Behandlung in ihrem Leistungsspektrum. Näheres über diese Zusatzbehandlung und die dazu gehörenden Verträge finden Sie auf der Seite des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte und der KV Hessen. Sicher gibt Ihnen Ihre Krankenkasse auch Auskunft, ob sie an den entsprechenden Verträgen teilnimmt.
 

Sind Sie an einer zusätzlichen homöopathischen Behandlung interessiert, vereinbaren Sie in unserer Praxis einen Termin mit der Ärztin Frau Kraft-Merbach.
 

Möchten Sie sich auf das Gespräch vorbereiten und bereits einen Fragebogen ausfüllen, finden Sie diese auf der Homepage von Heiner Frei.
 

Die Behandlung kann in jedem Lebensalter durchgeführt werden.

 

 

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